PRAKTISCHE HINWEISE

WIE ERHALTE ICH EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG?

Wenn Sie bei sich oder einem Familienmitglied Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckprobleme bemerken, sollten Sie einen Arzttermin vereinbaren. Normalerweise wird dies der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, in bestimmten Fällen auch ein Phoniater oder Neurologe sein. Von dieser Stelle erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für die logopädische Therapie.

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte bei uns per Telefon, eMail oder persönlich. Bitte bedenken Sie, dass die Heilmittelverordnung des Arztes nur zwei Wochen gültig ist. Sie sollten diese deshalb erst kurz vor dem ersten Termin abholen.

WER TRÄGT DIE KOSTEN?

Logopädische Behandlungen zählen zur medizinischen Grundversorgung.
Die Kosten werden daher von allen Krankenkassen komplett übernommen, solange der Patient das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Patienten ab dem 18. Lebensjahr bezahlen pauschal 10 € Rezeptgebühr sowie eine von der Krankenkasse festgesetzte Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Rezept­wertes.

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt anhand eines Dienstvertrags über die logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe. Dieser wird mit Beginn der Behandlung zwischen Praxis und Patient geschlossen und kann zu Beginn der Behandlung bei der zuständigen Krankenversicherung zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden.